Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Diese
gelten auch für Nachbestellungen und künftige Geschäftsabschlüsse, Abweichende
Vereinbarungen, mündliche oder fernmündliche Abmachungen bedürfen
der schriftlichen Bestätigung.
Der Käufer kennt durch Auftragserteilung die ausschließliche Geltung der
Bedingungen des Verkäufers ausdrücklich auch für den Fall an, daß seine eigenen
Bedingungen von den nachstehenden abweichen. Er ist damit einverstanden,
daß seinen etwa abweichenden Bedingungen vom Verkäufer nicht
nochmals ausdrücklich widersprochen werden muß, so daß seine Bedingungen
durch das Schweigen des Verkäufers nicht als angenommen gelten. Spätestens
mit der Annahme der Ware gelten die Bedingungen des Verkäufers jedoch als
verbindlich. Bei Nichteinhaltung der nachstehenden Bedingungen, insbesondere
bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung
vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise
auszusetzen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
- Angebote des Verkäufers sind in allen Fällen freibleibend. Aufträge bedürfen der
schriftlichen Bestätigung, ebenso Abänderungen jeglicher Art. Im Falle sofortiger
Lieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
- Die Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten, sie sind für uns unverbindlich,
eine Gewährleistung wird nicht übernommen. Ist ausnahmsweise eine
Lieferzeit ausdrücklich in Abweichung dieser Bestimmung als fest vereinbart
worden, so berechtigt die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termines
den Käufer nur dazu, durch Einschreibebrief eine angemessene Nachfrist
zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf derselben vom Vertrag zurückzutreten.
Ereignisse höherer Gewalt, Störungen im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten,
behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen und
ähnliche, von uns nicht zu vertretende Umstände befreien für die Dauer der
Störung in Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung. Derartige
Ereignisse berechtigen den Verkäufer auch vom Vertrag teilweise oder
ganz zurückzutreten, ohne daß dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz
zusteht.
- Eine Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die betreffende Sendung rechtzeitig
abgegangen ist.
- Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug,muß der Käufer eine Nachlieferfrist
von 4 Wochen bewilligen. Die Nachlieferfrist wird von dem Tage an gerechnet,
an welchem die schriftliche Mitteilung des Käufers durch Einschreiben beim Verkäufer
eingegangen ist.Vor Ablauf der Lieferzeit kann der Verkäufer nicht in Verzug
gesetzt werden.
Nach ergebnislosem Verlauf der Nachfrist haben Käufer und Verkäufer das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung
oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder wegen nicht rechtzeitiger
Erfüllung sind, soweit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhend,
ausgeschlossen.
- Lieferung und Versand erfolgen stets für Rechnung und Gefahr des Käufers
(auch in Fällen frachtfreier Lieferung) gemäß den vom Käufer aufgegebenen Versandanweisungen
oder mangels solcher nach Ermessen des Lieferers. Etwaige
Transportschäden und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware durch den
Frachtführer oder Fahrer schriftlich bescheinigen zu lassen. Andernfalls gilt ein
Transportschaden als nicht eingetreten.
- Teillieferungen sind dem Verkäufer gestattet. Bestellte Auswahlsendungen, die
nicht innerhalb 8 Tagen franko zurückgesandt werden, gelten als fest übernommen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berechnen
oder die frachtfreie Rücksendung von Verpackungsmaterial zu verlangen. Bei
verlangter und frachtfreier Rücksendung des Verpackungsmaterials werden 2/3
des verrechneten Wertes gutgeschrieben, sofern das Material in einwandfreiem
Zustand eingeht.
- Ausfallmuster werden nur auf besonderem Wunsch und gegen Berechnung
geliefert.
- Mängelrügen sowie Beanstandungen der Menge oder des Sortiments sind
unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen,wenn sie nicht innerhalb von
8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich beim Verkäufer eingegangen sind.
Deshalb ist der Käufer verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen.
Sonstige Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden konnten, könnten noch nach Ablauf der Frist geltend gemacht
werden. Sie sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Entdeckung des
Fehlers zu rügen. Nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage des Abganges der Ware
an können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Bei berechtigten und reichtzeitigen Beanstandungen ist dem Verkäufer Ersatzlieferung
oder Rücktritt vom Vertrag gestattet. Schadenersatzansprüche,
Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Aufrechnung wegen Mängelansprüchen
sind für den Käufer ausgeschlossen.
Schwankungen in der Materialbeschaffenheit sowie Abweichungen in Stärke,
Farbe, Maß und Gewicht sind aus technischen Gründen unvermeidlich. Sie
berechtigen nur dann zu Beanstandungen, wenn sie über das handelsübliche
Maß hinausgehen und wenn dadurch der Lieferzweck wesentlich beeinträchtigt
wird. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferte Ware nicht fachgerecht
transportiert, abgeladen oder gelagert wird.
Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nachdem der Verkäufer die
Mängelrüge zurückgewiesen hat.
- Preise verstehen sich ab dem Lager des Verkäufers oder anderwertigem Lager.
Der Verkäufer behält sich vor, ihre an dem Tage der Lieferung gültigen Preise zu
berechnen. Dies gilt auch hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
eingesetzten Preise, da Änderungen in den Preisgrundlagen eintreten
können.
- Aufgrund der Kalkulationsgestaltung sind die Rechnungsbeträge bereits Nettopreise.
Skontoabzug ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Eine Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund, die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie nicht vereinbarte
Abzüge jeder Art sind nicht gestattet. Schecks gelten erst mit erfolgter
Einlösung als Zahlung.Wechsel werden nur mit Zustimmung des Verkäufers in
Zahlung genommen und gelten nicht als Bezahlung. Diskont und Spesen gehen
zu Lasten des Käufers. Valutierungen, die die Fälligkeit ändern sowie Abzüge
jeder Art sind unzulässig. Eine Verzinsung von Voraus- und Abschlagszahlungen
findet nicht statt.
- Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung, sollte nicht ausdrücklich
eine andere Zahlungsart schriftlich vereinbart werden. Bei späterer Zahlung
ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
zu berechnen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich
vorbehalten.
Im Falle des Zahlungsverzuges auch nur bezüglich einer Rechnung werden alle
übrigen noch offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Verzug oder
Umstände,welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind (z. B.Wechseloder
Scheckprotest) berechtigen den Verkäufer, für sämtliche noch ausstehende
Lieferungen Barzahlung vor Abgang der Ware oder Zahlung per Nachnahme zu
verlangen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer jede Weiterveräußerung
oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen.
Hereingenommene Eigenakzepte des Käufers können in diesem Fall
zurückgereicht und Barzahlung verlangt werden. Das gleiche gilt,wenn sich herausstellt,
daß der Käufer kreditunwürdig ist oder über seine Kreditwürdigkeit
unwahre Angaben macht. Leistet der Käufer trotz berechtigter Fristsetzung
keine Vorauszahlung, kann der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
- Unbekannte Besteller werden um Aufgabe von Referenzen gebeten. Der Verkäufer
ist hier berechtigt, gegen Voraussetzung oder Nachnahme zu liefern.
- Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne spezielle und von dem
Käufer unterzeichneter Vollmacht nicht berechtigt.
- Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den
gelieferten Waren bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten einschließlich
etwaiger Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis
zur Einlösung von Wechseln und Schecks nebst Nebenforderungen Eigentum
des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung der Saldoforderung.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Verkäufer gesondert
zu lagern und als Fremdeigentum ausreichend zu kennzeichnen. Sie sind außerdem
gegen Feuer,Wasser und Diebstahl zu versichern, wobei die Versicherung
auf Verlangen des Verkäufers nachzuweisen ist. Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ohne ausdrückliche
Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, den
Verkäufer von jeder Zwangsvollstreckung oder von sonstigen Zugriffen Dritter in
die Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich zu unterrichten. Der Dritte ist ebenfalls
auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.Wird die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache be- oder verarbeitet,
so erfolgt dies in unserem Auftrag, ohne daß dabei Verbindlichkeiten für uns
entstehen. Wird die von uns gelieferte Ware zusammen mit anderen Gegenständen
vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt uns der Käufer schon
jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht
an dem vermischten Bestand oder der neuen Sache ab und verwahrt
diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Veräußert der Verkäufer die Vorbehaltsware
oder tritt Verlust oder Beschädigung ein, so tritt der Käufer schon
jetzt alle Forderungen gegen den Abnehmer, oder gegen Schädiger oder die Versicherung
insoweit an uns ab, als dies dem Wert der Vorbehaltsware mit allen
Nebenforderungen entspricht. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Angabe
der Schuldner, der Rechnungsbeträge und sonstige Einzelheiten der Forderung
zu verlangen. Auf unser Eigentum vereinnahmte Beträge sind in voller Höhe
gesondert aufzubewahren und unverzüglich an den Verkäufer abzuführen. Der
Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen so lange berechtigt,
wie wir diese Befugnis nicht widerrufen haben. In diesem Fall sind wir
berechtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an
uns aufzufordern.
Für den Fall der Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
durch den Verkäufer stellt dies keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, dies
wäre ausdrücklich vereinbart. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen nach
vorstehenden Bestimmungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir
auf Verlangen des Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer
Wahl verpflichtet.
- Der Verkäufer behält sich vor die gesamte Ware zum EK-Preis des Käufers
zurückzukaufen,sollte der Käufer die Ware billiger als zum vorgeschriebenen VKPreis
anbieten. (Aktionen jedoch nach Absprache mit dem Verkäufer möglich).
- Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ohne Rücksicht auf die Höhe des
Streitwertes aus dem Vertragsverhältnis ist 9020 Klagenfurt.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern, soweit sie
Kaufleute sind, ist das Amtsgericht Klagenfurt ausschließlich zuständig. Es steht
dem Verkäufer jedoch frei, auch das für sie zuständige Landgericht anzurufen,
wenn die sachliche Zuständigkeit des Landgerichtes gegeben ist.